Konzeption
Leistungen im Einzelnen
Für die beschriebene Personengruppe übernehmen wir die Betreuungsleistungen im Rahmen der §§ 31, 34, 35, 35a und 41 SGB VIII sowie der §§53 u. 54 SGB XII, auf der Basis von Fachleistungsstunden. Die Hilfen werden konkret in einem individuellen Hilfeplan dargestellt.
Für den Fall das weitere Hilfen in Anspruch genommen werden müssen, bieten wir die Koordination der Hilfen z.B. mit ambulanten Pflegediensten an.
Grundsätzlich gilt die Idee „Hilfe zur Selbsthilfe“. Der Klient soll angeleitet werden, seine Belange in größtmöglichem Umfang selber zu erledigen. Dies schließt eine dauerhafte Unterstützung in einzelnen Teilbereichen nicht aus.
Diese klientenbezogene Haltung fordern eine permanente Anpassung der Hilfen, d.h., sollten sich Kompetenzen oder Lebensumstände des Klienten ändern, müssen die Hilfeleistungen angepasst werden.
Dieser Prozess findet kontinuierlich und unabhängig von Bewilligungszeiträumen statt.
Die vereinbarten Hilfen werden je nach inhaltlicher Betrachtung und Vereinbarung einzelfallbezogen oder in Form von Gruppenangeboten durchgeführt.
Wir bieten bedarfsgerechte Unterstützung, Beratung und Hilfe im Alltag bezogen auf
Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum
Beschaffung und Erhalt eines Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes
Haushaltsorganisation
Sicherung von rechtlichen Ansprüchen und finanziellen Mitteln
Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln
Behörden- und Amtsangelegenheiten
Hilfe bei Planung und Aufbau von Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
Verbesserung von Kontaktmöglichkeiten und -fähigkeiten
Bewältigung von Krankheiten und ihren Folgen
Krisenintervention und Akuthilfe über 24 Std. bei gesundheitlichen und persönlichen Problemen
alle lebenspraktischen Aufgaben z.B. Einkäufe, Essenszubereitung, Wäschepflege, Reinigung des Wohnraumes und Körperpflege
Entwicklung von Copingstrategien
Unterstützung beim Erkennen von krankheitsauslösenden Faktoren und Erkennen und Benennen kritischer Situationen und Frühwarnzeichen
Unterstützung zur Aufnahme einer psychologischen/psychotheranpeutischen Behandlung
Unterstützung bei der Kontaktgestaltung zu sozialen Systemen (z.B. Familie )
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Betreuungsintensität
Der Umfang der Betreuung wird entsprechend dem Einzelfall individuell mit dem Kostenträger vereinbart.
Die Fachleistungsstunde umfasst 50 Minuten.
Diese Zeit wird dem Klienten im direkten Kontakt (Face to Face) als Einzelleistung oder Gruppenleistung zur Verfügung gestellt. Überwiegend erbringen feste Bezugsbetreuer, die persönlichen Assistenten, diese Leistungen.
Hierdurch wird ein hohes Maß an Vertrautheit, Zuverlässigkeit und Kontinuität erreicht.
Lediglich bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung bzw. während einer plötzlich auftretenden Krise werden Vertretungs- oder Bereitschaftskräfte eingesetzt. Im Krisenfall, ist die Verwendung der genehmigten Fachleistungsstunden kurzfristig und flexibel auf die jeweilige Lebenssituation anpassbar, was bedeutet, dass für diesen Zeitraum auch mehr Betreuung geleistet werden kann als formal genehmigt wurde.
Weiterhin fallen folgende mittelbare Leistungen an:
Koordination der Hilfeplanung mit anderen Personen und Institutionen
Milieu und Umfeldgestaltung
klientenbezogene Telefonate und Schriftverkehr
inhaltliche Dokumentation
Einsatzdokumentation
Fallbesprechung und kollegiale Beratung
Supervision und Fortbildung
Fahrtzeiten
Einzelfallbezogene Vorbereitung und Nachbereitung
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Fachkräfte
Grundsätzlich werden alle Leistungen durch Fachkräfte ausgeführt. Alle Mitarbeiter haben mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Arbeit mit der zu betreuenden Klientel oder im Ambulant Betreuten Wohnen.
Als Fachkräfte können beschäftigt werden:
Diplom-Sozialarbeiter/innen
Diplom-Sozialpädagogen/innen
Heilpädagogen/innen
Heilerziehungspfleger/innen
Erzieher/innen
Pflegefachkräfte (Krankenpfleger/-schwester, Altenpfleger/in, oder Vergleichbare)
Für bestimmte Betreuungsleistungen können geeignete Kräfte ohne fachspezifische Ausbildung eingesetzt werden. Diese Tätigkeiten können je nach Art des individuellen Hilfebedarfes bestehen aus der Unterstützung im handwerklichen, hauswirtschaftlichen und lebenspraktischen Bereich sowie bei der Freizeitgestaltung. zurück zum Seitenanfang
Die durch Nichtfachkräfte erbrachten Betreuungsleistungen müssen im Zusammenhang mit der Hilfe- und Betreuungsplanung stehen.
Der Anteil der durch Nichtfachkräfte erbrachten direkten Betreuungsleistungen übersteigt, auf den Betreuungsfall bezogen, 30 Prozent der genehmigten Gesamtfachleistungsstunden nicht.
Von den Mitarbeitern erwarten wir ein hohes Maß an Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit, Motivation und einer Identifikation mit dem in dieser Konzeption beschriebenen Menschenbild und der Unternehmensphilosophie.
Vernetzung
Absprachen und Vereinbarungen mit externen Personen oder Institutionen werden so weit wie möglich im Beisein des betroffenen Klienten geführt. Im Sinne meiner Klienten findet eine fallbezogene Zusammenarbeit statt mit:
praktischen Ärzten, Psychologen und Psychiatern
den regionalen psychiatrischen Fach- und Suchtkliniken
den Werkstätten für Behinderte und anderen tagesstrukturierenden Einrichtungen
dem Integrationsfachdienst und beruflichen Trainingszentren
Schulen, Ausbildungsstellen und Arbeitgebern
externen Beratungsstellen (Frauenberatungsstelle, Suchtberatung, Schuldnerberatung, Freiwilligenzentrum,)
der Bewährungshilfe
der ambulanten sowie ambulant-psychiatrischen Pflege
den gesetzlichen Betreuern und Vormündern
den stationären Einrichtungen für Jugendliche, Menschen mit Behinderungen und Suchterkrankungen
den Angehörigen
Kontakt- Koordinierungs- und Beratungsstellen
Sozialpsychiatrischen Zentren
Mitanbietern
Kostenträgern (Jugendämter / LVR)
Selbstverständlich stehen alle Mitarbeiter unter Schweigepflicht und geben klientenbezogene Informationen nur mit dem Einverständnis der Betroffenen bzw. deren gesetzlichen Vertreter weiter.
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Kostenübernahme
Bei Sozialhilfeempfängern, Empfängern der Grundsicherung u.s.w. werden die Kosten für die Betreuungsleistungen vom zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger, in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland, auf der Basis der §§ 53 54 SGB XII übernommen. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden diese Kosten von den Jugendämtern des Kreises Kleve auf der Basis der §§ 31, 34, 35 35a und 41 SGB VIII übernommen.
Menschen die keine oder nur begrenzte Ansprüche in diesem Rahmen haben, müssen die Kosten für die Betreuung je nach Einkommen teilweise oder komplett selber tragen.
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Aufnahmeverfahren
Nach der ersten Kontaktaufnahme durch einen zukünftigen Klienten oder dessen gesetzlichen Betreuer bieten wir ein unverbindliches Informationsgespräch an. Für den Fall, dass die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind und der Klient eine Aufnahme wünscht, begleiten wir das Verfahren bis zum Abschluss.
In weiteren Gesprächen wird gemeinsam mit dem/der Bewerber/in ein Erhebungsbogen zur Hilfeplanung mit den persönlichen Daten, einer Biographie, dem Krankheitsverlauf sowie den Störungen, den Beeinträchtigungen, den Ressourcen und den Fähigkeiten erstellt.
Dieser Erhebungsbogen ist Grundlage der weiteren Hilfeplanung und der daraus resultierenden Ziele und Assistenzvereinbarungen mit dem Bewerber.
Eine ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit einer ambulanten Betreuung muss vorliegen oder eingeholt werden.
Wünschenswert ist die gegenseitige Entbindung der Schweigepflicht zwischen uns und dem behandelnden Facharzt.
Der über den Hilfeplan erhobene Bedarf an Hilfestellung und erforderlichen Maßnahmen wird in einem Hilfeplangespräch unter größtmöglicher Einbeziehung des zukünftigen Klienten und seines gesetzlichen Vertreters besprochen.
Nach Erstellung des Hilfeplans wird dieser bei dem zuständigen Kostenträger mit einem Antrag auf Kostenübernahme und einem entsprechenden fachärztlichen Attest eingereicht.
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Qualitätssicherung
Die Konzeptentwicklung bzw. deren Weiterentwicklung findet in einem multidisziplinären Team mit externen Beratern statt.
Zur Wahrung der beschriebenen Qualität verpflichten wir unsere Mitarbeiter zur regelmäßigen Teilnahme an:
Kollegialer Fallberatung
Teamsitzungen
Supervisionen
Fortbildungen
Eine weitere wichtige qualitätssichernde Maßnahme ist die zum Ende des Bewilligungszeitraumes stattfindende Überprüfung und Reflexion des Zielerreichungsgrades anhand der im IHP beschriebenen Ziele.
Um hier inhaltliche Aussagen machen zu können, führen wir über unsere Assistenzleistungen regelmäßige, aussagekräftige Dokumentationen.
Diese Konzeption wird aufgrund der gemachten Erfahrungen und der zu erwartenden Veränderungen kontinuierlich fortgeschrieben, mindestens aber einmal jährlich aktualisiert.
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